Achtung Achtung Achtung
Ab dem 01.05.2015 werden folgende Bußgelder erhoben:
Bis 50.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:
- alte Heizkessel trotz Betriebsverbot weiter genutzt werden.
- ungedämmte warme Leitungen nicht gedämmt werden
- oberste zugängliche Geschossdecken nicht pflichtgemäß gedämmt werden
Bis 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:
- der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert vorgelegt wird.
- die Energiekennwerte nicht in kommerziellen Anzeigen angegeben werden
Bis 5.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:
- im Energieausweis die zugeteilte Registriernummer nicht eingetragen ist
- die Unterlagen und Daten für Stichprobenkontrollen nicht richtig übermittelt werden.
Die Behörden kontrollieren mit ausgeählten Stichproben nach folgenden Methoden:
- Validität: Untersuchung wie glaubwürdig die Eingabedaten und die berechneten Ergebnisse im Energieausweis sind.
- Ein und Ausgabedaten: Prüfung der Eingabedaten und ausgegebenen Ergebnisse sowie die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen.
- Berechnungen: Überprüfung der durchgeführten Nachweisberechnungen und besichtigung des Hauses, falls der Eigentümer es erlaubt.
- Ausnahmen: Wenn ein Energieausweis nach geltendem Landesbaurecht bereits kontrolliert wurde, wird er nicht nochmals geprüft, auch wenn er als Stichprobe gilt.
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