| Achtung      Achtung        Achtung Ab dem 01.05.2015 werden folgende Bußgelder erhoben: Bis 50.000 Euro Bußgeld drohen, wenn: 
               alte Heizkessel trotz Betriebsverbot weiter genutzt werden.ungedämmte warme Leitungen nicht gedämmt werdenoberste zugängliche Geschossdecken nicht pflichtgemäß gedämmt werden
 Bis 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn: 
               der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert vorgelegt wird.die Energiekennwerte nicht in kommerziellen Anzeigen angegeben werden Bis 5.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:
 
               im Energieausweis die zugeteilte Registriernummer nicht eingetragen istdie Unterlagen und Daten für Stichprobenkontrollen nicht richtig übermittelt werden.   Die Behörden kontrollieren mit ausgeählten Stichproben nach folgenden Methoden: 
               Validität: Untersuchung wie glaubwürdig die Eingabedaten und die berechneten Ergebnisse im Energieausweis sind.Ein und Ausgabedaten: Prüfung der Eingabedaten und ausgegebenen Ergebnisse sowie die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen.Berechnungen: Überprüfung der durchgeführten Nachweisberechnungen und besichtigung des Hauses, falls der Eigentümer es erlaubt.Ausnahmen: Wenn ein Energieausweis nach geltendem Landesbaurecht bereits kontrolliert wurde, wird er nicht nochmals geprüft, auch wenn er als Stichprobe gilt.  |