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§§  Rechtstips  §§

Achtung      Achtung        Achtung

Ab dem 01.05.2015 werden folgende Bußgelder erhoben:

Bis 50.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:

  • alte Heizkessel trotz Betriebsverbot weiter genutzt werden.
  • ungedämmte warme Leitungen nicht gedämmt werden
  • oberste zugängliche Geschossdecken nicht pflichtgemäß gedämmt werden
     

Bis 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:

  • der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert vorgelegt wird.
  • die Energiekennwerte nicht in kommerziellen Anzeigen angegeben werden


Bis 5.000 Euro Bußgeld drohen, wenn:

  • im Energieausweis die zugeteilte Registriernummer nicht eingetragen ist
  • die Unterlagen und Daten für Stichprobenkontrollen nicht richtig übermittelt werden.

 

Die Behörden kontrollieren mit ausgeählten Stichproben nach folgenden Methoden:

  • Validität: Untersuchung wie glaubwürdig die Eingabedaten und die berechneten Ergebnisse im Energieausweis sind.
  • Ein und Ausgabedaten: Prüfung der Eingabedaten und ausgegebenen Ergebnisse sowie die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen.
  • Berechnungen: Überprüfung der durchgeführten Nachweisberechnungen und besichtigung des Hauses, falls der Eigentümer es erlaubt.
  • Ausnahmen: Wenn ein Energieausweis nach geltendem Landesbaurecht bereits kontrolliert wurde, wird er nicht nochmals geprüft, auch wenn er als Stichprobe gilt.
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Von Anfang an eine fachmännische Beratung und Sie gehen dabei kein unkontrollierbares finanzielles Risiko ein!