Sie planen:
- die komplette Sanierung Ihrer Immobilie
- den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
- den Bau eines neuen Hauses
- den Austausch der alten Heizung
- die Inanspruchnahme eines Kredites der KfW (Programm 151 oder 153)
- einen Investionszuschuss bei der KfW zu beantragen (Programm 430)
- die fachliche Analyse und anschließende Beseitigung von Bauschäden
bei allen diesen kostenintensiven Maßnahmen sollten Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Nur dieser kann ihnen eine objektive Beratung bieten.
Handwerker, Bauträger, oder Immobilienverkäufer müssen immer gewinnmaximiert und kostenoptimiert arbeiten.
Sie müssen sich immer fragen, ob Sie bei Kauf oder Sanierung einer Immobilie, in der Lage sind auf Augenhöhe mit Ihrem Gegenüber zu verhandeln!
Oder können Sie z. B. vor dem Kauf einer Immobilie beurteilen, welche
- Sanierungskosten danach auf sie zukommen (Heizungserneuerung, Wärmedämmung, undichte Fenster und und und...
- verdeckten Baumängel vorliegen (undichtes Dach, Feuchtigkeit im Keller, versotteter Schornstein, sanierungsbedürftige Hausinstallation und und und....
Tip:
Treten nach dem Kauf einer Immobilien versteckten Mängel auf, die dem Verkäufer vor dem Verkauf bekannt waren, berechtigen Sie das zu einer nachträglichen Minderung des Kaufpreises um die Summe der Mängelbeseitigung.
Bei der Inanspruchnahme eines Kredites (151 oder 152) zur Sanierung auf ein KfW-Energieeffizienzhaus benötigen sie immer einen Sachverständigen. Dieses wird über das Programm 431 beantragt und bezuschusst.
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