Sonder-Bonus für Beratung Bei einer energetischen Sanierung wird die professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase in Höhe von 50% der Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben) gefördert.
Förderprogramm für: Eigentümer von Wohnraum/ oder Gebäude wenn Sie selbst darin Wohnen oder es vermietet haben, oder als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.
Antragstellung: vor dem Umbau bei der KfW, durch einen Sachverständigen. Danach wird bei abschließender Prüfung der Unterlagen der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Gefördert wird: Wenn Sie ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder auch einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Maßnahmen: - Leistungen zur Detailplanung - Unterstützung bei der Ausschreibung - Angebotsauswertung - Bauausführung - Abnahme und Bewertung der Sanierung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit dem Programm Energieeffizient Sanieren der Kreditvariante ( Programm 151 und 152) oder Energieeffizient Sanieren der Zuschussvariante ( Programm 430)
Bei den anspruchsvollen Standards der Effizientshäuser 40 und 55 ist eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen Vorschrift!
|