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Baubegleitung
durch einen
Sachverständigen

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
Programm 431

Stand 01.04.2016

Sonder-Bonus für Beratung
Bei einer energetischen Sanierung wird die professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase in Höhe von 50% der Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben) gefördert.
 

Förderprogramm für:
Eigentümer von Wohnraum/ oder Gebäude wenn Sie selbst darin Wohnen oder es vermietet haben, oder als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.

Antragstellung:
vor dem Umbau bei der KfW, durch einen Sachverständigen. Danach wird bei abschließender Prüfung der Unterlagen der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Gefördert wird:
Wenn Sie ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder auch einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Maßnahmen:
- Leistungen zur Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung
- Angebotsauswertung
- Bauausführung
- Abnahme und Bewertung der Sanierung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit dem Programm
Energieeffizient Sanieren der Kreditvariante ( Programm 151 und 152) oder
Energieeffizient Sanieren der Zuschussvariante ( Programm 430)

Bei den anspruchsvollen Standards der Effizientshäuser 40 und 55 ist eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen Vorschrift!

Von Anfang an eine fachmännische Beratung und Sie gehen dabei kein unkontrollierbares finanzielles Risiko ein!

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Büro

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