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Vor-Ort-Energiesparberatung
-Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Phase 1   -Feststellung des Ist-Zustandes-

  • Telefonische Vereinbarung über einen Vor-Ort-Termin.
  • Der Sachverständige schließt mit dem Eigentümer der Immobilie einen Dienstvertrag über die Durchführung einer Vor-Ort-Energiesparberatung ab.
  • Danach wird der Ist-Zustand des Gebäudes oder der Wohnung vor Ort erfasst,
     insbesondere der bautechnischen, physikalischen und heizungstechnischen Gegebenheiten.
  • Dazu werden möglichst viele Informationen/Unterlagen benötigt um einen umfassenden (meist über 90 Seiten) Bericht zu erstellen. Unter anderem Baugenehmigungsunterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Baubeschreibung, Wärmebedarfsberechnung, Unterlagen über die Heizungsanlage, das Schornsteinfegerprotokoll, und der Nachweis über den mittleren Stromverbrauch.
  • Notierung der allgemeinen Gebäudedaten (Haustyp, Baujahr, Wohneinheiten, etc.)
  • Wärmetechnische Einstufungen getrennt nach Außenwandflächen, Dachflächen, unbeheizte Dach- und Kellerräume.
  • Feststellung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste (undichte Fenster, Türen, Dachflächen)
  • Angaben zur Heizung (Typ, Nennleistung, Wirkungsgrad, etc.), den Zustand der Abgasanlage und des Rohrnetzes und der offensichtlichen Schwachstellen.

- Der Beratungsempfänger/in verpflichtet sich, dem Berater, soweit vorhanden, die gesamten Bauunterlagen und Zeichnungen zur Verfügung zu stellen-

Der Zeitaufwand dazu beträgt etwa zwischen 1 und 3 Stunden

 


Phase 2   -Der Beratungsbericht-

Nach dem Termin zur Ist-Aufnahme und der Anmeldung des Projektes bei der BAFA,  wird aus den vorhanden Unterlagen ein schriftlicher Beratungsbericht erstellt (inzwischen mehr als 90 Seiten!). Dieser ist nach den exakten Vorgaben der BAFA auszuführen. Das fehlen eines einzelnen Punktes führt zum Verlust der Förderung!

Im Bericht ist dann als Textbeschreibung mit Tabellen und Diagrammen aufgeführt:

  • die Grunddaten des Gebäudes, seine Ausrichtung
  • der Zustand des Hauses und der Heizanlage
  • die energetischen Schwachstellen und Verluste, Wärmebrücken, vorhandene Bauschäden
  • weiter werden dann Vorschläge zu den möglichen Energiesparmaßnahmen (meist zwischen 3 bis 5 verschiedene Varianten) getroffen
  • Angaben zu den Sanierungskosten, der Wirtschaftlichkeit und der Amortisation der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Vergleich von Schadstoffemissionen mittels Diagramme
  • Erklärung sämtlicher Fachausdrücke
  • Angaben zu den einzelnen Fördermöglichkeiten

Der Zeitaufwand dazu beträgt etwa zwischen 8 Stunden und mehreren Tagen


Phase 3   -Das persöhnliche Beratungsgespräch-

Danach erfolgt dann die Aushändigung des Beratungsberichtes mit einem persönlichen Abschlussgespräch.

Darin werden dann die vorgeschlagenen Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen im Einzelnen erläutert. Vor allem werden die verschiedenen Varianten ausführlich besprochen. Der Berater macht dabei auch auf die aktuelle Förderprogramme oder die Möglichkeit auf zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse der einzelnen Institute aufmerksam.

Der Zeitaufwand dazu beträgt etwa 2 bis 3 Stunden.

 

Die Kosten einer Vor-Ort-Energiesparberatung setzen sich aus dem Aufwand dieser 3 Phasen zusammen. Je weniger Unterlagen, Pläne oder eine fehlende Baubeschreibung erhöhen den Aufwand der Datenerfassung wesentlich. Aufwendige Grundrisse, Erker, Anbauten oder die Abgrenzung der thermischen Hülle (z. B. einzelne beheizte Kellerräume) erhöhen den Aufwand der Berechnungen.

 

Zur Antragstellung bei der KfW für einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss
 (Nr. 151) oder als Zuschussvariante (Nr. 152) ist die Berechnung und Antragstellung durch einen Sachverständigen nötig!

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Büro

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Von Anfang an eine fachmännische Beratung und Sie gehen dabei kein unkontrollierbares finanzielles Risiko ein!